WIPANO – Fördermittel für Patentanmeldungen
WIPANO ist ein Förderprogramm des Bundes für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie Angehörige der freien Berufe, mit dem unter bestimmten Voraussetzungen die Anmeldung und Verwertung von Schutzrechten, insbesondere Patenten, durch nicht-rückzahlbare anteilige Zuschüsse gefördert wird. Das Programm ist zunächst bis Ende 2023 befristet.
Für die sogenannten zuwendungsfähigen Ausgaben innerhalb einer Projektlaufzeit von 24 Monaten wird ein Zuschuss von 50% gewährt. Die maximale Zuwendungssumme beträgt 16.600 Euro.
Angenommen, Ihr Projekt umfasst in den ersten zwei Jahren eine europäische Patentanmeldung, mehrere außereuropäische Nachanmeldungen sowie (als Vermarktungsmaßnahme) eine europäische Markenanmeldung mit Gesamtkosten von 38.000 Euro. Im Fall der Maximalförderung betragen die zuwendungsfähigen Ausgaben 33.200 Euro, und Sie erhalten eine Zuwendung von 16.600 Euro.
Sicherlich ist dies ein überdurchschnittliches Beispiel, sowohl vom Projektumfang und den Kosten her als auch von der Fördersumme. Dennoch zeigen die Erfahrungen unserer Mandanten, dass Zuschüsse von mehreren Tausend Euro bei vielversprechenden Erfindungen und gut vorbereiteten WIPANO-Anträgen durchaus realistisch sind. Die Mühe lohnt sich.
Gänzlich ‚geschenkt‘ wird Ihnen diese Zuwendung allerdings nicht: Es gibt – unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Regelungen – bestimmte Berichts- und Veröffentlichungspflichten. So müssen Sie beispielweise an Befragungen zur Erfolgskontrolle teilnehmen. Das ist unserer Erfahrung nach in der Regel mit leichtem bis moderatem Aufwand zu erledigen.
Außerdem müssen Sie sich streng an den vorgegebenen Ablaufplan halten, der bestimmte Projektphasen und Leistungspakete vorsieht. Die Rechnungsstellung Ihres Patentanwalts oder sonstigen Dienstleisters muss auf diesen Plan abgestimmt sein. Sie müssen das Projekt vorfinanzieren; den Zuschuss erhalten Sie normalerweise erst nach Abschluss der Projektlaufzeit.
Die nach unserer Meinung drei wichtigsten Voraussetzungen für die Förderung sind:
- Bestehende Gewerbe- oder Kammereintragung und KMU-Status.
- Antragsteller haben in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet sowie keine weitere Förderung erhalten.
- Das Projekt darf erst nach der Bewilligung der Förderung gestartet werden.
Letzteres bedeutet konkret, dass Sie zwar vorab ein allgemeines Beratungsgespräch mit Ihrem Patentanwalt führen dürfen, dass Sie aber die Beauftragung der Recherche und die Ausarbeitung und Einreichung der Patentanmeldung bis zur Bewilligung der Förderung zurückstellen müssen.
Bei der Antragstellung müssen Sie eine Vorhabenbeschreibung abgeben. Beschreiben Sie hierzu in wenigen Sätzen den Gegenstand der Erfindung und geben Sie eine Darstellung des mit der Erfindung zu lösenden Problems, eine Beschreibung des Lösungsansatzes sowie eine Abgrenzung zum Ihnen bekannten Stand der Technik. Es handelt sich letztlich um Unterlagen, die Sie auch für Ihren Patentanwalt bereithalten sollten, wenn Sie ihm das Projekt erläutern. Wenn Sie sich unsicher sind, beraten wir Sie gern.
In unserem Downloadbereich finden Sie eine Zusammenfassung mit weiteren Details und Checklisten.
Den WIPANO-Antrag müssen Sie selbst stellen. Wir werden Sie aber so gut wie möglich hindurchführen und den Ablauf des Projekts vorher erläutern. Sprechen Sie uns gerne an.
Weiterführende Links:
WIPANO (innovation-beratung-foerderung.de)
Projektträger Jülich – WIPANO
Ansprechpartner:
Dr. Jörg Kugler, Tel. 069 – 90 55 26 20, joerg.kugler@tergau-walkenhorst.com
Blog-Beitragsbild: Bild von Lena Balk auf Unsplash