21.022021
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Förderung für Marken und Geschmacksmuster

Der Ideas Powered for Business SME Fund ist eine Initiative der Europäischen Kommission, die vom Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) umgesetzt wird, um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit Gutscheinen im Hinblick auf den Schutz ihrer Rechte des geistigen Eigentums, d. h. Marken und Geschmacksmuster, finanziell zu unterstützen („IP-Vouchers“). Der Fonds wird in fünf Phasen (Zeitfenstern) von Januar bis Dezember 2021 Finanzhilfen in Höhe von 20 Mio. EUR vergeben.

Wenn Sie jetzt oder in den nächsten Monaten die Anmeldung einer Marke oder eines Geschmacksmusters – sei es auf EU- oder nationaler Ebene – erwägen, könnte dieses Programm für Sie von Interesse sein.


Sie können im Rahmen des Programms eine 50%ige Erstattung der Grundgebühren für die Anmeldung einer Marke und/oder eines Geschmacksmusters beantragen, maximal 1.500 EUR, und zwar unabhängig davon, ob die beantragte Marke tatsächlich eingetragen wird. Es wird also nicht zwischen erfolgreichen und erfolglos gebliebenen Markenanmeldungen unterschieden. Die Anzahl der Schutzrechte, die Sie anmelden, ist nicht begrenzt!


Zur Veranschaulichung folgendes Beispiel, das dem vom EUIPO veröffentlichten FAQ entnommen ist: Wenn Sie zwei nationale Geschmacksmuster anmelden wollen, die jeweils 250 EUR kosten, und gleichzeitig zwei Unionsmarken eintragen lassen wollen, die je 850 EUR kosten, betragen die Gesamtkosten aller Anmeldungen 2.200 EUR. Die Erstattung von 50 % entspricht in diesem Fall einem Betrag von 1.100 EUR. In diesem Fall zahlen Sie 2.200 EUR und erhalten auf Antrag eine Erstattung von 1.100 EUR.


Voraussetzung für die Teilnahme ist, dass es sich bei Ihrem Unternehmen um ein kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) mit Sitz in der Europäischen Union handelt. Dazu muss sich Ihr Unternehmen ausweislich des letzten Jahresabschlusses in folgenden Größenordnungen bewegen.


Unternehmensklasse Mittarbeiterzahl Jahresumsatz Jahresbilanzsumme
Mittleres Unernehmen < 250 ≤ 50 Mio. EUR ≤ 43 Mio. EUR
Kleinunternehmen < 50 ≤ 10 Mio. EUR ≤ 10 Mio. EUR
Kleinstunternehmen < 10 ≤ 2 Mio. EUR ≤ 2 Mio. EUR

Das erste von fünf Zeitfenstern für die Antragstellung wird am 11. Januar 2021 geöffnet; der Zeitplan gilt wie folgt:

11.-31. Januar 1.-31. März 1.-31. Mai 1.-31. Juli 1.-30. September 31. Dezember
Offen für die Anträge auf Finanzhilfen Offen für die Anträge auf Finanzhilfen Offen für die Anträge auf Finanzhilfen Offen für die Anträge auf Finanzhilfen Offen für die Anträge auf Finanzhilfen Abschluss der Maßnahme

Es gilt während jedes Zeitfensters das Prinzip „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst“; ausschlaggebend sind das Antragsdatum und der Zeitpunkt der Einreichung. Sie können nur einen Antrag pro Zeitfenster stellten, aber sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie in einem nachfolgenden Zeitfenster einen erneuten Antrag stellen.


Das Antragsverfahren umfasst drei Schritte:
1. Finanzhilfe beantragen und die Entscheidung darüber abwarten.
2. Wird die Zusage erteilt, das Schutzrecht anmelden und die Grundgebühren zahlen.
3. Erstattung der gezahlten Grundgebühren beantragen.


Vor der Antragstellung sollten Sie gemäß Checkliste des EUIPO sicherzustellen, dass die erforderli-chen Unterlagen vorgelegt werden können. Dazu klären Sie folgende Fragen:


• Mein Unternehmen ist ein in der EU ansässiges kleines oder mittleres Unternehmen (KMU).
• Ich habe die Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen vor dem Ausfüllen des Antrags-formulars gelesen.
• Ich kenne die Bankangaben meines Unternehmens und habe einen Kontoauszug mit den folgenden Angaben: Name des Unternehmens als Kontoinhaber, IBAN-Nummer und BIC/SWIFT-Code.
• Ich habe die Umsatzsteuerbescheinigung meines Unternehmens.
• Ich weiß, welche Rechte des geistigen Eigentums (Marken und/oder Geschmacksmuster) ich anmelden will (Dienstleistung 2).
• Ich bin mir bewusst, dass ich die Dienstleistungen nicht beantragen kann, wenn ich bereits nationale oder EU-Finanzhilfen für dieselben oder einen Teil derselben Dienstleistungen erhalten habe.


Sie müssen die Finanzhilfe selbst beantragen und den Erstattungsantrag stellen. Sobald die Erstattung gewährt wurde, können wir jedoch die Anmeldung der Marke und/oder des Geschmacks-musters für Sie vornehmen und mit dem Amt abwickeln.
Die nächsten Anträge können am 1. März 2021 gestellt werden.


Sprechen Sie uns gerne an.
Weiterführende Links:
https://euipo.europa.eu/ohimportal/de/online-services/sme-fund


Ansprechpartner:
Thom Matthiessen, Tel. 069 – 90 55 26 20, thom.matthiessen@tergau-walkenhorst.com