Rechtsgebiete
Bringen Sie Ihre Ideen in Sicherheit!
Niemand außer Ihnen selbst sollte den Erfolg Ihrer Erfindung, Ihres Produkt- oder Unternehmenskennzeichens oder Ihres Designs für sich verbuchen können. Beugen Sie daher von Anfang an vor und sichern Sie sich alle Rechte an Ihrem geistigen Eigentum – am besten gleich auf internationaler Ebene.
Wir von TERGAU & WALKENHORST helfen Ihnen dabei. Wir bringen Ihre Ideen, Innovationen und Entwicklungsergebnisse in Sicherheit und stehen Ihnen bei der Formulierung, Anmeldung und Durchsetzung Ihrer Schutzrechte zur Seite. Dass wir Ihnen dabei auch allgemeine juristische Fragen beantworten, versteht sich für uns von selbst.
Wir sind Ihr kompetenter Partner in den folgenden Rechtsgebieten:
Ihre Erfindung soll Ihre Erfindung bleiben. Dabei helfen wir Ihnen

Vorteilhafter Schutz schon nach wenigen Wochen

„Patenter" Schutz für Styling und Design Ihrer Produkte

Ihr Unternehmen ist unverwechselbar... und soll es bleiben
Auf den zunehmend globalisierten Märkten, auf denen Plagiatoren immer dreister und Produkte und Dienstleistungen immer ähnlicher werden, zählt das Potenzial einer starken und einzigartigen Marke. Sie macht Ihr Angebot zu etwas ganz Besonderem und hebt es prägnant aus der Masse heraus. Je erfolgreicher Ihre Marke ist, desto attraktiver wird es leider auch, diese zu kopieren, zu adaptieren oder zu zitieren. Die Patent- und Rechtsanwälte von TERGAU & WALKENHORST unterstützen Sie daher in allen Belangen des modernen Markenschutzes. Das gilt natürlich auch, wenn Sie eine Strategie für Ihr Portfolio oder eine neue Marke entwickeln möchten. Mit grundlegenden und sorgfältigen Recherchen auf nationaler und internationaler Ebene sowie mit den entsprechenden Auswertungen sorgen wir für Ihre Markensicherheit und tragen so zu Ihrem künftigen Markterfolg bei!
Regeln, die Sie beachten müssen, müssen auch für andere gelten

Besondere Rechtsgebiete erfordern spezialisierte Anwälte
Mit dem Beginn des digitalen Zeitalters haben sich auch im Bereich des Geschäftsrechts ganz neue Dimensionen aufgetan. Wer kennt sich bestens aus, wenn es um den zuverlässigen und internationalen Schutz Ihrer neuen Software geht? Kann man vielleicht ein Patent dafür erlangen, oder sind hier andere Mittel und Wege sinnvoller? An wen wenden Sie sich, um bei besonderen und unter Umständen folgenreichen IT-rechtlichen Vereinbarungen auf Nummer sicher zu gehen? Ganz einfach: an die spezialisierten Anwälte von TERGAU & WALKENHORST. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Beratung und juristische Unterstützung im Fall des Falles
Welcher Unternehmer kann sich schon sicher sein, dass seine Geschäfte in Deutschland oder auf internationalem Terrain immer harmonisch laufen? Gerade bei der Bewertung und Auslegung von Verträgen können sich schnell Unstimmigkeiten ergeben, die nicht selten von Anwälten geklärt werden müssen. Damit es dabei nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, möchten wir von TERGAU & WALKENHORST Ihre Lizenz-, Know-how- oder Kooperationsverträge erarbeiten, um juristische Unstimmigkeiten möglichst von vorneherein auszuschließen, und – falls es doch einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt – Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu verhelfen.
Errungenschaften zuverlässig sichern

Für einen vernünftigen und juristisch einwandfreien Interessensausgleich

Juristisch betrachtet handelt es sich bei einer Arbeitnehmererfindung um eine schutzfähige Erfindung, die ein Beschäftigter im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses und seiner Dienstpflicht gemacht hat. Das dafür relevante Rechtsgebiet heißt "Arbeitnehmererfinderrecht". Es regelt primär den Umgang mit technischen Weiterentwicklungen und Erfindungen, die Arbeitnehmer in ein Unternehmen einbringen. Daneben gibt es auch schöpferische Leistungen, die Arbeitnehmer in Form von Verbesserungsvorschlägen einbringen. Schließlich gibt es den Fall urheberechtlicher Leistungen, die von Arbeitnehmern erbracht werden. Auch für diese schwierigen Rechtsgebiete finden Sie bei TERGAU & WALKENHORST Spezialisten, die Sie beraten und betreuen, um einen einvernehmlichen und rechtlich gültigen Interessensausgleich für Sie zu finden.
Produktsicherheit und Produktkonformität
Sie haben von neuen EU-Richtlinien oder anderen Gesetzesvorhaben gehört?
Sie können nicht einschätzen, ob und inwieweit Ihr Unternehmen davon betroffen ist?
Fragen der Produktsicherheit und Produktkonformität gewinnen zunehmend an Bedeutung für die Unternehmen, da die hoheitlichen Befugnisse mit der neuen EU-Marktüberwachungsverordnung erheblich erweitert worden sind. Die Auswirkungen von gesetzlichen Vorgaben auf das eigene Unternehmen sind vielfältig und häufig nicht unmittelbar zu erkennen. Dies umfasst produktbezogene rechtliche Fragestellungen des nationalen Rechts sowie des EU-Rechts, einschließlich der Produkt- und Produzentenhaftung, des Produktsicherheitsrechts und des Umweltrechts. Die Wirtschafsakteure, d.h. die Hersteller, Importeure und Händler von Produkten sind für die Konformität ihrer Produkte mit allen geltenden Rechtsvorschriften verantwortlich. Die Kenntnis und Anwendung der jeweils aktuellen Marktzugangsregeln ist daher für alle Wirtschaftsakteure essentiell und wird vom Gesetzgeber vorausgesetzt.
TERGAU & WALKENHORST berät Sie in allen relevanten Rechtsfragen auf diesem Gebiet und unterstützt Sie bei Bedarf dabei, ein operatives Frühwarnsystem aufzubauen, das Teil Ihres Risiko Management wird. Wir bieten ein auf Ihr Unternehmen zugeschnittenes Monitoring der aktuellen nationalen Gesetzgebung und des EU-Rechts sowie Unterstützung bei der Implementierung von Gefahrabwendungsmaßnahmen zur Einhaltung von produktbezogenen gesetzlichen Vorgaben.