
Gewerbliche Schutzrechte
Ernten Sie selbst die Früchte Ihrer Kreativität und Investition
Aber: Wenn Neuentwicklungen durch Schutzrechte abgesichert sind, ist Nachahmung nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Damit Sie die Früchte Ihrer Schöpfung selbst ernten können, stehen wir von TERGAU & WALKENHORST Ihnen mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung gerne zur Verfügung.
Patente
Ihre Erfindung soll Ihre Erfindung bleiben. Dabei helfen wir Ihnen!


Marken
Ihr Unternehmen ist unverwechselbar... und soll es bleiben
Gebrauchsmuster
Vorteilhafter Schutz schon nach wenigen Wochen


Designs (vormals Geschmacksmuster)
„Patenter" Schutz für Styling und Design Ihrer Produkte
Wettbewerbsrecht
Regeln, die Sie beachten müssen, müssen auch für andere gelten


Software-Recht/IT-Recht
Besondere Rechtsgebiete erfordern spezialisierte Anwälte
Mit dem Beginn des digitalen Zeitalters haben sich auch im Bereich des Geschäftsrechts ganz neue Dimensionen aufgetan. Wer kennt sich bestens aus, wenn es um den zuverlässigen und internationalen Schutz Ihrer neuen Software geht? Kann man vielleicht ein Patent dafür erlangen, oder sind hier andere Mittel und Wege sinnvoller? An wen wenden Sie sich, um bei besonderen und unter Umständen folgenreichen IT-rechtlichen Vereinbarungen auf Nummer sicher zu gehen? Ganz einfach: an die spezialisierten Anwälte von TERGAU & WALKENHORST. Wir helfen Ihnen gerne weiter!Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und juristische Unterstützung im Fall des Falles
Welcher Unternehmer kann sich schon sicher sein, dass seine Geschäfte in Deutschland oder auf internationalem Terrain immer harmonisch laufen? Gerade bei der Bewertung und Auslegung von Verträgen können sich schnell Unstimmigkeiten ergeben, die nicht selten von Anwälten geklärt werden müssen. Damit es dabei nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, möchten wir von TERGAU & WALKENHORST Ihre Lizenz-, Know-how- oder Kooperationsverträge erarbeiten, um juristische Unstimmigkeiten möglichst von vorneherein auszuschließen, und – falls es doch einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt – Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu verhelfen.
Urheberrecht
Errungenschaften zuverlässig sichern
Arbeitnehmerfinderrecht
Für einen vernünftigen und juristisch einwandfreien Interessensausgleich
Juristisch betrachtet handelt es sich bei einer Arbeitnehmererfindung um eine schutzfähige Erfindung, die ein Beschäftigter im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses und seiner Dienstpflicht gemacht hat. Das dafür relevante Rechtsgebiet heißt "Arbeitnehmererfinderrecht". Es regelt primär den Umgang mit technischen Weiterentwicklungen und Erfindungen, die Arbeitnehmer in ein Unternehmen einbringen. Daneben gibt es auch schöpferische Leistungen, die Arbeitnehmer in Form von Verbesserungsvorschlägen einbringen. Schließlich gibt es den Fall urheberechtlicher Leistungen, die von Arbeitnehmern erbracht werden. Auch für diese schwierigen Rechtsgebiete finden Sie bei TERGAU & WALKENHORST Spezialisten, die Sie beraten und betreuen, um einen einvernehmlichen und rechtlich gültigen Interessensausgleich für Sie zu finden.

