Gewerbliche Schutzrechte
Ernten Sie selbst die Früchte Ihrer Kreativität und Investition
Es ist ein Ärgernis für viele Forscher und Entwickler, doch es ist legal: Hierzulande, ebenso wie in vielen anderen Ländern, gilt das Prinzip der Nachahmungsfreiheit. Das bedeutet: Neue Produkte, Verfahren, Kennzeichen, Designs etc. dürfen im Grundsatz imitiert werden, ohne dass die Erfinder oder Schöpfer den Plagiator dafür belangen können.
Aber: Wenn Neuentwicklungen durch Schutzrechte abgesichert sind, ist Nachahmung nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Damit Sie die Früchte Ihrer Schöpfung selbst ernten können, stehen wir von TERGAU & WALKENHORST Ihnen mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung gerne zur Verfügung.
Aber: Wenn Neuentwicklungen durch Schutzrechte abgesichert sind, ist Nachahmung nicht mehr ohne Weiteres möglich.
Damit Sie die Früchte Ihrer Schöpfung selbst ernten können, stehen wir von TERGAU & WALKENHORST Ihnen mit fundiertem Wissen und langjähriger Erfahrung gerne zur Verfügung.
Patente
Ihre Erfindung soll Ihre Erfindung bleiben. Dabei helfen wir Ihnen!
Patente steigern den Wert Ihres Unternehmens. Sie helfen neue Umsatzpotenziale zu erschließen, fördern Ihr Image als Innovationsbetrieb, und sorgen für den Vorsprung im Wettbewerb. Darum sollten Sie beim Thema Patentfähigkeit, Patentanmeldung und Patentschutz keine Risiken eingehen! Die Patentanwälte von TERGAU & WALKENHORST beraten und begleiten Sie mit ihrem Spezialwissens und ihrer langen Erfahrung - gerne auch bei allen patentrechtlichen Fragen im europäischen und internationalen Ausland.
Marken
Ihr Unternehmen ist unverwechselbar... und soll es bleiben
Auf den zunehmend globalisierten Märkten, auf denen Plagiatoren immer dreister und Produkte und Dienstleistungen immer ähnlicher werden, zählt das Potenzial einer starken und einzigartigen Marke. Sie macht Ihr Angebot zu etwas ganz Besonderem und hebt es prägnant aus der Masse heraus. Je erfolgreicher Ihre Marke ist, desto attraktiver wird es leider auch, diese zu kopieren, zu adaptieren oder zu zitieren. Die Patent- und Rechtsanwälte von TERGAU & WALKENHORST unterstützen Sie daher in allen Belangen des modernen Markenschutzes. Das gilt natürlich auch, wenn Sie eine Strategie für Ihr Portfolio oder eine neue Marke entwickeln möchten. Mit grundlegenden und sorgfältigen Recherchen auf nationaler und internationaler Ebene sowie mit den entsprechenden Auswertungen sorgen wir für Ihre Markensicherheit und tragen so zu Ihrem künftigen Markterfolg bei!
Gebrauchsmuster
Vorteilhafter Schutz schon nach wenigen Wochen
Das Gebrauchsmuster ist ein technisches Schutzrecht, das Ihnen die Rechte an Ihrer Neuentwicklung wesentlich schneller sichert als ein Patent. Das so genannte „kleine Patent" wird meistens schon wenige Wochen nach dem Anmeldetag eingetragen. Als Erfinder und/oder Auswerter Ihrer technischen Neuentwicklung haben Sie deshalb ziemlich schnell die Gewähr, dass Ihnen kein Anderer Ihre Rechte streitig machen kann. Allerdings wird ein Gebrauchsmuster vor der Eintragung nicht von Amts wegen auf seine Schutzfähigkeit überprüft, so dass an dieser Stelle Eigeninitiative und fachliche Kompetenz besonders gefragt sind. Wir beraten Sie in allen Fragen und begleiten Sie bei allen Verfahrensschritten auf dem Weg zum Gebrauchsmusterschutz. Als Ihr amtlicher Vertreter sichert TERGAU & WALKENHORST Ihre Rechte für Vertrieb, Marketing und wirtschaftliche Verwertung, z. B. in Form von Lizenzen.
Designs (vormals Geschmacksmuster)
„Patenter" Schutz für Styling und Design Ihrer Produkte
Das Design schützt speziell die ästhetische, farbliche oder designtechnische Gestaltung Ihrer neuen Produkte. Prinzipiell kann es für jedes neue und mit Eigenart behaftete Design zur Anwendung kommen. Damit können Sie sich im Wettbewerb mit außergewöhnlichen, anspruchsvoll „gestylten" und letztlich einzigartigen Erzeugnissen und Mustern leichter positionieren. TERGAU & WALKENHORST ist Ihr Partner, um diesen Schutz für sie zu erwirken und hier frühzeitig und vorausschauend vorzusorgen.
Wettbewerbsrecht
Regeln, die Sie beachten müssen, müssen auch für andere gelten
Wie gestalte ich meine Werbung, was muss man beim Impressum beachten – und darf mein Konkurrent diese Unwahrheiten über mich verbreiten? Schon so manches Unternehmen ist in Bedrängnis geraten, weil wettbewerbsrechtliche Regeln nicht beachtet wurden. Lassen Sie sich den Druck von Konkurrenten und empfindliche Eingriffe in die freie Entfaltung Ihres Unternehmens nicht gefallen, sondern agieren Sie entspannt auf der wettbewerbsrechtlich sicheren Seite: Wenden Sie sich an die Anwälte von TERGAU & WALKENHORST, wenn es um die Bewertung von unlauteren Geschäftspraktiken und von Eingriffen in den freien Wettbewerb oder um die juristische Verfolgung solcher Aktivitäten geht. Wir machen Sie für den Wettbewerb fit!
Software-Recht/IT-Recht
Besondere Rechtsgebiete erfordern spezialisierte Anwälte
Mit dem Beginn des digitalen Zeitalters haben sich auch im Bereich des Geschäftsrechts ganz neue Dimensionen aufgetan. Wer kennt sich bestens aus, wenn es um den zuverlässigen und internationalen Schutz Ihrer neuen Software geht? Kann man vielleicht ein Patent dafür erlangen, oder sind hier andere Mittel und Wege sinnvoller? An wen wenden Sie sich, um bei besonderen und unter Umständen folgenreichen IT-rechtlichen Vereinbarungen auf Nummer sicher zu gehen? Ganz einfach: an die spezialisierten Anwälte von TERGAU & WALKENHORST. Wir helfen Ihnen gerne weiter!Allgemeines Vertragsrecht
Beratung und juristische Unterstützung im Fall des Falles
Welcher Unternehmer kann sich schon sicher sein, dass seine Geschäfte in Deutschland oder auf internationalem Terrain immer harmonisch laufen? Gerade bei der Bewertung und Auslegung von Verträgen können sich schnell Unstimmigkeiten ergeben, die nicht selten von Anwälten geklärt werden müssen. Damit es dabei nicht zu unangenehmen Überraschungen kommt, möchten wir von TERGAU & WALKENHORST Ihre Lizenz-, Know-how- oder Kooperationsverträge erarbeiten, um juristische Unstimmigkeiten möglichst von vorneherein auszuschließen, und – falls es doch einmal zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommt – Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu verhelfen.
Urheberrecht
Errungenschaften zuverlässig sichern
Wer kennt es nicht – das ©? Die Bedeutung dahinter kennen aber anscheinend nur Wenige, wird doch das Urheberrecht von der Konkurrenz immer wieder mit Füßen getreten. Die Schätze Ihres schöpferischen Einfallsreichtums sollten aber Ihr Eigentum bleiben – solange Sie es wünschen und es rechtlich zulässig ist. TERGAU & WALKENHORST berät und begleitet Sie kompetent in allen relevanten Fragestellungen des Urheberrechts. Besondere Aufmerksamkeit schenken wir dabei dem Grenzbereich zwischen Urheberecht und Patentrecht, der immer wieder bei softwarebasierten Erfindungen eine Rolle spielt.
Arbeitnehmerfinderrecht
Für einen vernünftigen und juristisch einwandfreien Interessensausgleich
Sie als Arbeitnehmer haben etwas erfunden? Oder einer Ihrer Arbeitnehmer hat eine Erfindung gemacht und Sie möchten wissen, was nun zu tun ist? Fragen sie uns!
Juristisch betrachtet handelt es sich bei einer Arbeitnehmererfindung um eine schutzfähige Erfindung, die ein Beschäftigter im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses und seiner Dienstpflicht gemacht hat. Das dafür relevante Rechtsgebiet heißt "Arbeitnehmererfinderrecht". Es regelt primär den Umgang mit technischen Weiterentwicklungen und Erfindungen, die Arbeitnehmer in ein Unternehmen einbringen. Daneben gibt es auch schöpferische Leistungen, die Arbeitnehmer in Form von Verbesserungsvorschlägen einbringen. Schließlich gibt es den Fall urheberechtlicher Leistungen, die von Arbeitnehmern erbracht werden. Auch für diese schwierigen Rechtsgebiete finden Sie bei TERGAU & WALKENHORST Spezialisten, die Sie beraten und betreuen, um einen einvernehmlichen und rechtlich gültigen Interessensausgleich für Sie zu finden.
Juristisch betrachtet handelt es sich bei einer Arbeitnehmererfindung um eine schutzfähige Erfindung, die ein Beschäftigter im Rahmen seines Arbeitsverhältnisses und seiner Dienstpflicht gemacht hat. Das dafür relevante Rechtsgebiet heißt "Arbeitnehmererfinderrecht". Es regelt primär den Umgang mit technischen Weiterentwicklungen und Erfindungen, die Arbeitnehmer in ein Unternehmen einbringen. Daneben gibt es auch schöpferische Leistungen, die Arbeitnehmer in Form von Verbesserungsvorschlägen einbringen. Schließlich gibt es den Fall urheberechtlicher Leistungen, die von Arbeitnehmern erbracht werden. Auch für diese schwierigen Rechtsgebiete finden Sie bei TERGAU & WALKENHORST Spezialisten, die Sie beraten und betreuen, um einen einvernehmlichen und rechtlich gültigen Interessensausgleich für Sie zu finden.